Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung vonSozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern 4. Januar 2021 hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in SachsenhausenDer Magistrat wird gebeten, mit dem Beginn der Amtsperiode nach der Kommunalwahl 2021,die Sozialbezirke in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen wie folgt neu zuzuschneiden:Sozialbezirk 1:Stadtbezirk 332 (entspricht dem Stadtbezirk 5.29)Sozialbezirk 2:Stadtbezirk 323 (entspricht dem Stadtbezirk 5.30)Sozialbezirk 3:Stadtbezirk 300, 331 (entspricht dem Stadtbezirk 5.31)Sozialbezirk 4:Stadtbezirk 321, 324 & 322 (entspricht dem Stadtbezirk 5.32 & 5.33)Sozialbezirk 5:Stadtbezirke 325, 326, 327, 328, 329 (entspricht dem Stadtbezirk 5.34 Antrag OF 1860-5