Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung vonSozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

hier: Neuzuschnitt von Sozialbezirken in Sachsenhausen

Der Magistrat wird gebeten, mit dem Beginn der Amtsperiode nach der Kommunalwahl 2021,
die Sozialbezirke in den beiden Sachsenhäuser Stadtteilen wie folgt neu zuzuschneiden:
Sozialbezirk 1:
Stadtbezirk 332 (entspricht dem Stadtbezirk 5.29)
Sozialbezirk 2:
Stadtbezirk 323 (entspricht dem Stadtbezirk 5.30)
Sozialbezirk 3:
Stadtbezirk 300, 331 (entspricht dem Stadtbezirk 5.31)
Sozialbezirk 4:
Stadtbezirk 321, 324 & 322 (entspricht dem Stadtbezirk 5.32 & 5.33)
Sozialbezirk 5:
Stadtbezirke 325, 326, 327, 328, 329 (entspricht dem Stadtbezirk 5.34

Antrag OF 1860-5