Fragen zum Ortsbeirat

Was ist der Ortsbeirat?

Der Ortsbeirat (kurz: OBR) ist eine städtisches Verwaltungsorgan. Er vertritt die Interessen der Stadtteile / Ortsteile.

Der Ortsbeirat des Frankfurter Südens ist der sogenannten Ortsbeirat 5. Der OBR 5 umfasst die Stadtteile Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen. Somit vertritt der OBR 5 fast 100.000 Einwohner*innen Frankfurts.

Mehr Infos zu den 16 verschiedenen Ortsbeiräten in Frankfurt finden sich auf folgender Seite: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/stadtpolitik/ortsbeiraete

Wer sitzt im Ortsbeirat?

Der Ortsbeirat 5 hat 19 Sitze. Andere Ortsbeiräte haben z.T. weniger Sitze, wenn sie weniger bevölkerungsreiche Stadtteile abbilden. Die Sitzverteilung im Ortsbeirat wird bei den Kommunalwahlen festgelegt. Diese finden im 5-Jahres-Rhythmus statt, aktuell nach dem Schema 2011 – 2016 – 2021 – 2026 usw.

Die aktuellen Mitglieder des Ortsbeirat 5 finden sich auf der Seite: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/stadtpolitik/ortsbeiraete/ortsbeirat-05/mitglieder-des-ortsbeirats-05

Wie oft tagt der Ortsbeirat?

Der Ortsbeirat tagt ca. einmal pro Monat. Sie Sitzungen sind öffentlich (pandemie-bedingte Änderungen ausgenommen). Die aktuellen Sitzungstermine werden auf der Seite der Stadt Frankfurt veröffentlicht: https://www.stvv.frankfurt.de/parlis2/termine.php

Der Terminkalender kann auch abonniert werden auf der offiziellen Seite um stets über aktuelle Änderungen informiert zu werden.

Welche Befugnisse hat der Ortsbeirat?

Im Vergleich zum Stadtparlament (in Frankfurt „Römer“ genannt), haben die Ortsbeiräte geringere Befugnisse. Doch die Arbeit vor Ort in den Stadtteilen ermöglicht es im direkten Kontakt mit den Bürger*innen gemeinsam sinnvolle Lösungen zu finden. Offene Diskussionen auch über die Parteiengrenzen hinweg sind im Ortsbeirat keine Seltenheit.

Die Ortsbeiräte haben in der Legislaturperiode 2016-2021 ein eigenes Budget für Verschönerungsmaßnahmen.

Welche Aufwandsentschädigung erhalten Mitglieder im Ortsbeirat?

  • Ortsbeiräte erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 237,00 €
  • Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich 129,00 €.
  • Ortvorsteher*innen erhalten zusätzlich 162,00 €.

Von den Auswandsentschädigungen sind insgesamt 306 € nicht zu versteuern.