Parkordnung Ziegelhüttenweg 8. November 2021 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischenBreslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 MeterBreite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereicheeinzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienensollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmaleSperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Antrag OF 235-5