Parkordnung Ziegelhüttenweg

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen
Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter
Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche
einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen
sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale
Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern.

Antrag OF 235-5